Gründe, z.B. ...
Du bist sauer, wütend über etwas
Du bist traurig
Du bist niedergeschlagen und frustriert
Du bist aus dem Unterricht rausgeschickt worden
Du willst etwas ändern in deinem Leben
Du bist sehr nachdenklich
Du fühlst dich gemobbt
Du siehst gerade keinen Ausweg
So geht es
a) Entweder online: Du gehst auf bycs.de nach "Mebis-Lernplattform" und dort auf "Offenes Ohr", wählst jemanden aus dem oO-Team aus und schreibst etwas: Dein Problem, wie es dir geht. Oder dass du ein persönliches Gespräch brauchst.
b) Oder du schreibst einen Zettel und nutzt den Briefkasten vom Offenen Ohr: In der Ecke am Kopieraum gegenüber dem Krankenzimmer.
c) Einfach jemanden vom Offenen Ohr ansprechen oder die Klassleitung danach fragen.
Das ist nur der Anfang. Danach gehts dann persönlich weiter:
Du redest von dir und zu deinem Problem mit einer festen Person aus dem Team, wer genau hängt davon ab, wer gerade Zeit hat oder aber wen du auswählst. Wir sprechen dich an.
Je nach Situation kann es mehrere persönliche Gespräche in der Schule unter 4 Augen geben.
Dein Problem bleibt geheim.
Wer ist im Team?
Marius Vogel
Christine Muth
Barbara Kallfelz
Florian Bürgel
Uwe Holschuh
Angebot
Wenn Du gerne mit einer bestimmten Person reden willst, gib das bei deiner Anfrage einfach als Wunsch an. Schneller geht es in der Regel, wenn dir egal ist, wer antwortet oder mit dir redet.
Wir bieten dir fachlich qualifizierte Beratung und Seelsorge als Kurzzeitberatung an. Persönlich unter 4 Augen.
Wir beraten unabhängig von Alter, Konfession und Nationalität und nehmen dich so an, wie du bist...
(1) Wir verpflichten uns, über sämtliche Inhalte von Beratungsdialogen außerhalb der Beratung mit dir Stillschweigen zu wahren.
(2) Die Verpflichtung zur Verschwiegenheit gilt nicht bei Androhung einer schweren Straftat (§ 138 StGB), Ankündigung eines Suizids und von Gewalt gegen Dritte, sowie bei akuter Kindeswohlgefährdung ( § 8 a Abs. 1 – 2 SGB VIII). Wir würden uns ansonsten strafbar machen, wenn wir nach einer entsprechenden Ankündigung es unterlassen würden, geeignete Maßnahmen zu ergreifen (§ 323 c StGB) oder die Behörden zu informieren. Im Zuge konkreter polizeilicher Ermittlungen kann die erklärte Schweigepflicht unter Umständen im Einzelfall auf Anordnung der Staatsanwaltschaft aufgehoben werden.
(3) Die Verpflichtung zur Verschwiegenheit zur Verschwiegenheit gilt nicht im Team der Berater/innen, um fachlichen Austausch, kollegiale Beratung und fallspezifische Supervision zu gewährleisten.
Hilfe-Links
Drogenberatung
Mindzone
Internetseelsorge
Jugendberatung
Suizidberatung
Telefonseelsorge
Missbrauchsberatung
Gesprächsladen
Suizidberatung
NummerGegenKummer
Beratungsführer
Telefonseelsorge: Tel. 0800.1110111 oder 0800.1110222 (24h)
Telefonseelsorge App zu Suizid (Android, Apple)
Falls o.g. Rufnummern nicht erreichbar sind, bitten wir dich in Notfällen bei der Polizei Tel. 110 oder Feuerwehr Tel. 112 anzurufen.













